Adler ZiviltechnikerInnen

Information
& Applikation

Für Ziviltechniker:innen besteht bereits seit längerem eine gesetzliche Verpflichtung zur laufenden Weiterbildung. Die Bundessektionen Zivilingenieur:innen und Architekt:innen haben dazu nunmehr eigene Berufsfortbildungsverordnungen beschlossen, die mit 01.01.2022 in Geltung getreten sind.

Das Fortbildungsausmaß wird dabei nach den Sektionen unterschiedlich geregelt. Die Bundeskammer stellt zur erleichterten Verwaltung der Fortbildungsnachweise eine digitale Weiterbildungs-Applikation zur Verfügung.

Hinweis: Die absolvierten Fortbildungen können über die Seite des ZT-Verzeichnisses www.ziviltechniker.at mittels Web-Applikation eingetragen bzw. verwaltet werden.

Weiterbildungsverordnung
Architekt:innen

Die Mitglieder der Sektion Architekt:innen haben keine Stunden nachzuweisen, es muss die Fortbildung geeignet sein die Qualität der Leistungserbringung zu gewährleisten, so dass sie ihren Beruf auf Basis der geltenden Rechtsvorschriften und der allgemein anerkannten technischen Standards ausüben können.

Weiterbildungsverordnung
Zivilingenieur:innen

Aufgrund der Verordnung sind die Mitglieder der Sektion Zivilingenieur:innen verpflichtet, Berufsfortbildungen in einem Ausmaß von 80 Stunden innerhalb von vier Jahren nachzuweisen.

Die Bundeskammer stellt zur erleichterten Verwaltung der Fortbildungsnachweise eine digitale Weiterbildungs-Applikation zur Verfügung.

Angebote zur
Weiterbildung

Fortbildungsveranstaltungen werden vom Bildungsausschuss der Länderkammer organisiert. Die Informationen dazu werden in den Rundschreiben bzw. im Veranstaltungskalender bekanntgegeben.

Sie können aber gerne auch die Fortbildungsmaßnahmen der ZT-Akademie oder des ZT-Forum oder auch anderer Bildungsinstitutionen in Anspruch nehmen.

Die zt: akademie gmbh veranstaltet in Kooperation mit der Kammer der Ziviltechniker:innen für Tirol und Vorarlberg zahlreiche Weiterbildungsveranstaltungen.

Das Zivilechniker-Forum (ZT Forum) bietet ein ganzjähriges Seminarprogramm für Ausbildung, Berufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit.

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